Für die Nutzung der Reitanlage gelten die allgemeinen Hallen- und Bahnregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Mit der Nutzung der Anlage erkennen Sie diese Regeln an. Die Benutzung der gesamten Reitanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Hallen- und Bahnregeln
- Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln der FN. Reiter auf der linken Hand haben Vorfahrt. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel, Volten und anderen Hufschlagfiguren.
- Vor dem Betreten oder Verlassen der Reitbahn ist laut „Tür frei?“ zu rufen und die Antwort abzuwarten.
- Das Auf- und Absitzen sowie längeres Halten erfolgen ausschließlich in der Mitte der Bahn oder an einem geeigneten Platz, ohne andere Reiter zu behindern.
- Das Longieren ist nur in der kleinen Halle und auf den Roundpen und ausschließlich dann gestattet, wenn keine anderen Reiter dadurch beeinträchtigt werden.
- Springunterricht und das Aufbauen von Hindernissen erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung. Nach der Nutzung sind sämtliche Hindernisse und Stangen ordnungsgemäß wegzuräumen. Außer im Sommer auf dem Springplatz.
- Verunreinigungen durch Pferde sind in der Halle, auf den Außenplätzen sowie auf allen Wegen unverzüglich zu beseitigen.
- Vor dem Verlassen der Halle sind die Hufe zu reinigen.
- Beschädigungen an der Anlage oder technischen Einrichtungen sind der Anlagenleitung umgehend mitzuteilen.
- Hunde sind auf der gesamten Anlage grundsätzlich an der Leine zu führen.
- Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten auf der Reitanlage aufhalten.
